Autofinanzierung für Selbstständige: Unterlagen über die Geschäftsentwicklung vorlegen

Wer heutzutage als Selbstständiger eine Autofinanzierung in Anspruch nehmen will, muss damit rechnen, dass seine Bonität auf Herz und Nieren geprüft wird. Das Kredit gebende Institut verlangt in der Regel Unterlagen über die Geschäftsentwicklung der letzten Jahre. Insbesondere wird die Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnungen beziehungsweise der Einnahme-Überschussrechnungen erwartet, oftmals sogar in Verbindung mit dem entsprechenden Einkommensteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes. Nur Unternehmer, die seriös darstellen können, dass sie auch in Zukunft nachhaltig Gewinne erzielen werden, können sicher sein, dass ihnen ein entsprechendes Darlehen auch gewährt wird.

Bei Leasingverträgen sind die Gesamtkosten als Betriebsausgaben absetzbar

Wer sich diesem Prozedere nicht aussetzen will, greift lieber auf Leasingverträge zurück. Diese sind betriebswirtschaftlich häufig recht günstig, da die gesamten Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen sind, die den Gewinn, und damit das zu versteuernde Einkommen, entsprechend schmälern. Zu diesen Betriebsausgaben zählen auch die sonstigen Nebenkosten, wie die vom Kreditgeber vorgeschriebenen Wartungs- und Versicherungsleistungen. Ist der Leasingvertrag abgelaufen, wird der aktuelle Wert des Pkw errechnet und der Selbstständige hat die Möglichkeit, das Fahrzeug zu kaufen oder den nächsten Neuwagen zu leasen.

Tipp: Firmendarlehen für Kleinunternehmen und Selbstständige unter www.auto-pfandhaus.ch

Finanzierungsvarianten vom Kfz-Händler oder -Hersteller

Natürlich gibt es darüber hinaus weitere Möglichkeiten einen Autokredit für Selbständige zu realisieren. Zu nennen sind hier in erster Lienie der Mietkauf oder verschiedene Finanzierungsvarianten, die direkt vom Kfz-Händler oder -Hersteller angeboten werden. Hierzu gehören insbesondere die Autofinanzierung-0-Modelle. Diese sind auf den ersten Blick ausgesprochen attraktiv, können sich bei näherem Hinsehen aber als kontraproduktiv herausstellen. Unternehmen, die nicht über eine eigene Kostenrechnungsabteilung verfügen, sollten sich deshalb vor Vertragsabschluss professionell beraten lassen.

Bild: bigstockphoto.com / by style-photographs