Eine Kfz-Zwangsabmeldung kann entweder durch eine Institution erfolgen oder aber von einer Privatperson veranlasst werden.
Ursachen für eine Kfz-Zwangsabmeldung durch eine Institution
Eine solche Abmeldung kann aus unterschiedlichen Ursachen erfolgen. Dabei wird zwischen den folgenden Fällen unterscheiden:
- Die Zwangsabmeldung kann von einer Versicherung veranlasst werden, wenn die Kfz-Versicherung vom Fahrzeughalter nicht bezahlt wird. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz und ein Fahren des Wagens ist verboten, da ein Auto nur mit gültigem Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.
- Ein weiterer Grund kann die Nichtbezahlung der Kfz-Steuer sein. In diesem Fall wird die Abmeldung durch die zuständige Behörde veranlasst. Auch ein abgelaufener TÜV kann zur Zwangsabmeldung führen.
Kfz-Zwangsabmeldung durch eine Privatperson
Wenn eine Privatperson ein Auto im angemeldeten Zustand verkauft wird dies im Kaufvertrag festhält. In diesem Fall ist der Käufer des Wagens dazu verpflichtet, das Auto abzumelden und auf sich selber neu anzumelden. Sinnvollerweise wird im Kaufvertrag festgehalten, innerhalb welchen Zeitraums dies zu erfolgen hat. Dabei ist es auch sehr wichtig, dass Sie im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit des Verkaufs festhalten. Erfolgt die Abmeldung durch den Käufer nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums, kann der Verkäufer eine Zwangsabmeldung bei der Zulassungsstelle veranlassen.
Was ist zu tun?
Um einer Zwangsabmeldung des Kfz zu entgehen, müssen Sie den Grund dafür beseitigen, z.B. den offenen Versicherungsbetrag begleichen. Ansonsten wird die Abmeldung durchgeführt und ein Bewegen des Fahrzeuges ist nicht mehr erlaubt. Nur durch eine Neuanmeldung des Autos kann die Zwangsabmeldung rückgängig gemacht werden.
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