Im Alltagsstress ist es schnell passiert: der TÜV-Termin ist überfällig. Was erwartet Sie, falls Sie jetzt in eine Verkehrskontrolle geraten?
Wann ist der TÜV fällig?
Ist umgangssprachlich vom “TÜV” die Rede, ist damit die Hauptuntersuchung (kurz: HU) gemeint. Sie wird inzwischen auch durch andere staatlich anerkannte Prüforganisationen angeboten. Die HU steht für die meisten Fahrzeuge alle 2 Jahre an. Neuwagen müssen nach 3 Jahren erstmals geprüft werden. Das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung wird jeweils im Zentrum der Prüfplakette angegeben, die Monatszahl in der Mitte des oberen Rands.
TÜV überziehen kann zu Strafe führen
Werden Sie mit abgelaufener Plakette erwischt, ist bereits bei einer Fristüberschreitung von 2-4 Monaten ein Verwarngeld von 15 Euro fällig. Bei 4-8 Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Ab 8 Monaten werden sogar 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig. Wird nach einer Mängelfeststellung die Nachprüffrist überschritten, droht ebenfalls ein Verwarngeld von 15 Euro.
HU kostet ebenfalls mehr
Auch die Prüfstellen erheben bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 Monaten einen Gebührenzuschlag von 20 Prozent. Ein kleines Trostpflaster gibt es dennoch: Auch wenn Sie Ihr Auto oder Motorrad verspätet vorführen, wird die Prüfplakette nicht rückdatiert. Sie ist wie üblich volle 2 Jahre gültig.