Viele köperbehinderte Menschen sind durchaus noch in der Lage, ein motorisiertes Fahrzeug sicher bewegen zu können. Allerdings sind dafür meistens zusätzliche Einbauten erforderlich. Sie kosten ordentlich Geld. Erste Hersteller haben jetzt diese Zielgruppe für sich entdeckt und locken sie mit besonderen Rabatten. Dazu gehört auch AUDI.
AUDI hat seinen Vertragshändler die unverbindliche Empfehlung gegeben, körperbehinderten Menschen einen Preisnachlass von bis zu 15 Prozent auf seine Neuwagen zu geben. Dafür müssen einige Anforderungen erfüllt werden. So muss beispielsweise für den AUDI-Rabatt ein Behindertausweis vorgelegt werden, in dem ein Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent eingetragen ist und dort zusätzliche Merkzeichen vermerkt sind. Akzeptiert werden für den Behindertenrabatt die Merkzeichen „G“, „aG“, „H“, sowie „Gl“ und „Bl“. Sie stehen für verschiedene Stufen der Gehbehinderung, der Hilflosigkeit sowie Menschen, die gehörlos oder blind sind. Auch Menschen mit einer Contergan-Schädigung können von den Behindertenrabatten beim Kauf von Neuwagen bei AUDI profitieren.
Wenn man einen Blick auf die Merkzeichen wirft, die von AUDI für diesen Sonderrabatt akzeptiert werden, könnte man auf die Idee eines Tricks kommen. Welcher blinde Mensch kann Auto fahren? Dort kommt eine Besonderheit des deutschen Rechts ins Spiel. Der blinde Mensch kann durchaus der Eigentümer sein und als solcher auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, obwohl beispielsweise der Ehepartner den Neuwagen fährt und auf sich die KFZ-Versicherung abgeschlossen hat. Die Zulassung auf den behinderten Partner macht wirtschaftlich ohnehin Sinn, da dafür Vergünstigungen bei der KFZ-Steuer gewährt werden. Sie wird im Rahmen der Jahreserklärung zur Einkommenssteuer in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad und der eingetragenen Merkzeichen teilweise oder gänzlich erstattet.