Die Tests einiger Verbraucherorganisationen, wie zum Beispiel durch den Bund der Versicherten, haben ergeben, dass oftmals „Welten“ zwischen dem günstigsten und dem schlechtesten Angebot zur KFZ-Versicherung liegen. Dazu wurden sowohl die Daten der Versicherungen hergenommen, die ihre Policen den Kunden direkt in den Autohäusern anbieten, als auch die Daten, die man bei einem KFZ Versicherungsvergleich für Neuwagen auf den großen Online-Plattformen findet.
Wie hoch ist das Sparpotential?
Eigentlich sollte man meinen, dass die Unterschiede nicht so gewaltig sein könnten, weil alle Versicherungsgesellschaften de facto die gleichen Risiken zu tragen haben. Doch das ist ein Irrtum. Über den Vergleich zur KFZ-Versicherung können Unterschiede von mehreren Hundert Euro pro Jahr allein bei der KFZ-Haftpflicht ausgemacht werden. Und ohne diese kann man in Deutschland kein motorisiertes Fahrzeug zulassen. Vor allem wer als Führerscheinneuling einen Neuwagen versichern möchte, wird kräftig zur Kasse gebeten. Dort sind im Einzelfall Differenzen zu finden, die sogar die Tausend-Euro-Schwelle beim Jahresbeitrag ankratzen.
Woher kommen diese Unterschiede bei der KFZ-Versicherung?
Die Beitragsdifferenzen haben mehrere Ursachen. Die Häufigkeit der Schadensfälle sowie die Höhe der zu regulierenden Schäden spielen eine zentrale Rolle. Daran können auch die Vereinbarungen zum Ausgleich zwischen den Versicherungen bei Großereignissen nichts ändern. Hinzu kommen die Art und Weise, wie die Gesellschaften ihre Versicherten betreuen. Agenturen und bundesweit verstreute Vor-Ort-Betreuer verursachen hohe Kosten. Und diese müssen über die Beiträge mit abgedeckt werden. Das ist ein Grund, warum die reinen Online- und Direktversicherer häufig günstiger sind.
Für einen finanzierten Neuwagen ist die Vollkasko ratsam
Bei einer Finanzierung für einen Neuwagen wird die Vollkasko von den Banken meist sogar gefordert. Der Grund ist, dass sie einen umfangreicheren Deckungsbereich als die Teilkasko hat. So werden beispielsweise in der Vollkasko auch Schäden reguliert, die durch Fahrerflucht des Unfallverursachers entstehen, und die eigentlich zu Lasten von dessen Haftpflicht gehen müssten. Das kommt vor allem bei Parkschäden mit besonderer Häufung vor.
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